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Gewaltenteilung auf Bundesebene? Jeder siebte Bundestagsabgeordnete der drei Regierungsfraktionen gehört auch der Bundesregierung an.

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Vor nicht allzu langer Zeit hat eine Mehrheit des Bundestages das Bundeswahlgesetz geändert. Vorgeblich, um die vielen Überhangs- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag von 598 auf inzwischen 736 Abgeordnete "aufgeblasen" haben, wieder in den Griff zu bekommen. Dabei wurden die Direktmandate zu Gunsten der Listenplätze insofern geschwächt, als dass es bei einer ungünstigen Konstellation bzw. Wahlergebnis darauf hinauslaufen könnte, dass selbst wenn die CSU sämtliche Direktmandate in Bayern gewönne, aber an der 5%-Hürde (bundesweit) scheiterte, diese nicht im Bundestag vertreten wäre. Da man sich die Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen als Tabellendatei herunterladen und dann auswerten kann, habe ich dies getan. Durch einen Abgleich mit Wikipedia bin ich auf eine Tatsache gestoßen, die nicht nur mich erschrecken sollte: Von den 736 Bundestagsabgeordneten sind sage und schreibe 64 gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung bzw. dieser als Koordinator oder Beauftragte zuge