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Zwei Stunden Anhörung zur Begrünungssatzung: warum Vorteile für Bauherren zu einer Verpflichtung führen sollen

Es war eine weitere denkwürdige Anhörung, die im Rahmen einer Sondersitzung zweier Ausschüsse stattfand. Am 16. Mai versammelten sich die (meisten) Mitglieder der Ausschüsse für "Bau, Verkehr und Liegenschaften" bzw. "Umwelt und Klima" in Plenarsaal des "Neuen Rathaus", nur die Spezialdemokraten der SPD glänzten mit Abwesenheit. Anwesend waren viele sog. "Experten" und Verwaltungsmitarbeiter, sowie genau ein "Qualitätsjournalist" der "Sächsischen Zeitung", Andreas Weller, der kurzzeitig Pressesprecher des CDU-geführten sächsischen Innenministerius war, bevor er in den Schoß zurückkehrte. Bis auf einen "Experten", den von "Haus und Grund", waren sich alle anderen "Experten" einig, das Dachbegrünungen nur Vorteile für Bauherren/Hausbesitzer hätten. Warum es dennoch einer Begrünungspflicht für Neubauten bedarf, entschloss sich mir auch nach zwei Stunden nicht. Die grüne Umweltbürgermeisterin Eva Jähn