Gewaltenteilung auf Bundesebene? Jeder siebte Bundestagsabgeordnete der drei Regierungsfraktionen gehört auch der Bundesregierung an.

Vor nicht allzu langer Zeit hat eine Mehrheit des Bundestages das Bundeswahlgesetz geändert.

Vorgeblich, um die vielen Überhangs- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag von 598 auf inzwischen 736 Abgeordnete "aufgeblasen" haben, wieder in den Griff zu bekommen.

Dabei wurden die Direktmandate zu Gunsten der Listenplätze insofern geschwächt, als dass es bei einer ungünstigen Konstellation bzw. Wahlergebnis darauf hinauslaufen könnte, dass selbst wenn die CSU sämtliche Direktmandate in Bayern gewönne, aber an der 5%-Hürde (bundesweit) scheiterte, diese nicht im Bundestag vertreten wäre.

Da man sich die Ergebnisse von namentlichen Abstimmungen als Tabellendatei herunterladen und dann auswerten kann, habe ich dies getan.

Durch einen Abgleich mit Wikipedia bin ich auf eine Tatsache gestoßen, die nicht nur mich erschrecken sollte:

Von den 736 Bundestagsabgeordneten sind sage und schreibe 64 gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung bzw. dieser als Koordinator oder Beauftragte zugeordnet.

Es gibt - wenn ich mich nicht verzählt habe - in den Reihen des Bundestages:

  • den Bundeskanzler
  • 5 Bundesministerinnen
  • 7 Bundesminister
  • 6 Staatsministerinnen
  • 2 Staatsminister
  • 16 parlamentarische Staatssekretärinnen
  • 18 parlamentarische Staatssekretäre

Das macht in Summe 55 Bundestagsabgeordnete, die gleichzeitig der Bundesregierung (im engeren Sinn) angehören, ein Anteil von 7,5%.

Dazu kommen:

  • 1 Koordinatorin
  • 3 Koodinatoren
  • 5 Beauftragte

der Bundesregierung, die dieser im weiteren Sinne angehören

In Summe sind das 64 Bundestagsabgeordnete, die zwei Gewalten gleichzeitig angehören, ein Anteil von 8,7% aller Abgeordneten.

Gemessen an der Zahl der die Bundesregierung stützenden Fraktionen bzw. deren 416 Mitgliedern entsprechen die 55 "Doppelmandate" sogar 13,2% und bei 64 (inkl. Koordinatoren und Beaufragten) sogar 15,4%.

Mehr als jeder siebte Bundestagsabgeordnete der drei Regierungsfraktionen (SPD, Grüne, FDP) gehört also auch (im weiteren Sinn) der Bundesregierung an.


Was das noch mit Gewaltenteilung zu tun hat, möge man mir erklären.

Wen das ebenso empört wie mich und wer darüberhinaus seiner Empörung auch noch Taten folgen lassen möchte, kann die entsprechenden Bundestagsabgeordneten auf Basis der namentlichen Abstimmung per Email anschreiben.

Anhand der Ergebnisse der namentlichen Abstimmung zur Änderung des Bundeswahlgesetzes kann man die Bundestagsabgeordneten anschreiben.


 

Die Anleitung für eine Serien-Mail ist in der Tabelle verlinkt. Nach der einmaligen Einrichtung ist der Zeitaufwand mehr oder minder auf das Formulieren des Textes beschränkt.

Probiert es doch einmal aus!


P.S. Wer Fragen hat kann mich gerne kontaktieren

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